Defizite deutscher Familien- und Gleichstellungspolitik zu Lasten der Väter
Vielen trennungswilligen Paaren gelingt es, eine konstruktive Lösung für die Betreuung der Kinder zu finden. Sie betonen, wie z.B. Arbeitsministerin Nahles oder Justizminister Maas durch ihre Pressesprecher verlauten ließen, dass sie sich um die Kinder „gemeinsam kümmern“ wollen, nachdem ihre Ehen auseinander gegangen sind.
Während also gemeinsame Sorge und gemeinsames Festlegen des Umgangs nach der Trennung Standards geworden sind, zwingt einem eine veraltete bürokratische Logik eine einseitige Festlegung auf, die nicht den Realitäten entspricht: Der-/diejenige, bei dem die Kinder vorwiegend wohnen, gilt von da an als „alleinerziehend“ (vgl. Welt am Sonntag, 17. März 2016, S.13). Der andere wird irgendwie aus der Statistik herausgeworfen und bekommt weder einen Namen noch einen Status, etwa „gemeinsam erziehend“ oder „umgangserziehend“, auch wenn er sich fast die Hälfte der Zeit um die Kinder kümmert. „Umgangserziehend? Oder: Gemeinsam alleinerziehend?!“ weiterlesen