Endlich findet der gestiegene väterliche Einsatz bei der Kinderbetreuung seinen gesetzlichen Niederschlag. Das Wechselmodell ist unter Umständen sogar gegen den Willen eines Elternteils möglich.
Erfolgreich geklagt hat ein Nürnberger Vater mit 13-jährigem Sohn. Die Grundsatzentscheidung vom 1. 2. 2017 des Bundesgerichtshofs fördert damit die gleichberechtigte Betreuung von Scheidungskindern. Der genaue Wortlaut und die Begründungen sind nachzulesen unter:
www.kostenlose-urteile.de/BGH_XII-ZB-60115_Paritaetisches-Wechselmodell-zur-Betreuung-des-Kindes-auch-gegen-den-Willen-eines-Elternteils-moeglich.news23916.htm
Demnach sollen Familiengerichte ein „paritätisches Wohnmodell“ anordnen können, was sich stärker am Kindeswohl orientiert, natürlich nach Anhörung des Kindes! Einschränkend muss man festhalten, dass dies nur möglich ist, wenn die Eltern in erreichbarer Nähe zueinander wohnen und sich bisher auch für das Kind gemeinsam eingesetzt haben, wenn der erhöhte Unterhaltsbedarf gedeckt ist, und wenn sich die Eltern tatsächlich an das Kindeswohl halten und nicht ihre je eigenen Egoismen durchsetzen wollen. „BGH unterstützt Wechselmodell“ weiterlesen